Pflegewissen 2026

Pflegegrade: Leistungen & Voraussetzungen im Überblick

Erfahren Sie alles über die Einstufung durch den MDK und welche finanziellen Unterstützungen Ihnen nach den gesetzlichen Erhöhungen 2025/2026 zustehen.

Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurden die Leistungen zum 1. Januar 2025 um 4,5 % erhöht. Diese Sätze bilden die Grundlage für Ihre Pflegeplanung im Jahr 2026.

Neu ab Juli 2025: Das Gemeinsame Jahresbudget

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zu einem flexiblen Topf von insgesamt 3.539 € pro Jahr zusammengefasst. Die bisherige 6-monatige Vorpflegezeit entfällt komplett!

Leistungs-Tabelle 2026

Pflegegrad 1

12,5 - 27 Punkte

Pflegegeld (Barleistung)

347 € / Monat

Pflegesachleistung (Ambulant)

131 € / Monat

Geringe Beeinträchtigung. Anspruch auf Entlastungsbetrag (131 €) und Hilfsmittel.

Pflegegrad 2

27 - 47,5 Punkte

Pflegegeld (Barleistung)

347 € / Monat

Pflegesachleistung (Ambulant)

796 € / Monat

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Pflegegrad 3

47,5 - 70 Punkte

Pflegegeld (Barleistung)

599 € / Monat

Pflegesachleistung (Ambulant)

1497 € / Monat

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Pflegegrad 4

70 - 90 Punkte

Pflegegeld (Barleistung)

800 € / Monat

Pflegesachleistung (Ambulant)

1859 € / Monat

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Pflegegrad 5

90 - 100 Punkte

Pflegegeld (Barleistung)

990 € / Monat

Pflegesachleistung (Ambulant)

2299 € / Monat

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Zusätzliche Leistungen & Erstattungen

Zusätzlich zu den monatlichen Beträgen stehen Ihnen folgende Erstattungen zu:

  • Entlastungsbetrag: Jetzt 131 € monatlich (statt bisher 125 €).
  • Pflegehilfsmittel: 42 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Mittel (z. B. Einweghandschuhe).
  • Hausnotruf: Zuschuss von 25,50 € monatlich für die Basis-Sicherung.
  • Wohnraumumfeldverbesserung: Bis zu 4.000 € pro Maßnahme für barrierefreie Umbauten.

Sind Sie bereits korrekt eingestuft?

Oft wird ein zu geringer Pflegegrad vergeben. Wir helfen Ihnen dabei, die Einstufung professionell vorzubereiten.

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